Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mitvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich oder per Mail festgehalten werden.
(2) Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als „Abholpreis“ -> Haidacherstr. 39, 4863 Seewalchen. Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden und wird mit der Rückgabe des Mietgegenstandes wieder ausgehändigt. Dies kann per Überweisung oder Bar AmtTag der Abholung erfolgen. Der Mieter übernimmt jegliche Kosten für die Überweisung. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.
(3) Lieferung/Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Ist der erste Miettag ein Montag oder der letzte Miettag ein Freitag, so kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, da zum Einen das Wochenende unmittelbar davor und zum Anderen unmittelbar danach liegt. Da der Speditionspartner am Samstag keinen Versand durchführt gilt ein verlängerter Mietzeitraum bis Sonntag, sodass das Paket am Montag abgeholt werden kann. Selbiges gilt auch, wenn der Mietbeginn auf einen Montag fällt, so beginnt der Mietbeginn bereits am Samstag davor, sodass das Objektiv noch am Freitag bei Ihnen angeliefert werden kann.
(4) Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am Tag nach Erhalt des Geräts und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, so wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.
(5) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar sowie bei einem Versand des Mietgerätes per Überweisung oder PayPal im Voraus zu erfolgen. Ist eine Kaution gefordert, so kann der Mieter diese in bar, per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters oder auf das PayPal-Konto des Vermieters erbringen.
(6) Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn.
(7) Mängelrügen/Pflichten des Mieters/Haftung des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar beim Empfang des Mietgeräts dieses auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für alle aufkommende Schäden insbesondere infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
(8) Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.
(9) Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter.
(10) Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.
(11) Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
(12) Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Pass oder Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.
(13) Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 4863 Seewalchen am Attersee, Österreich.
(14) Sonstiges
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter gilt Österreichisches Recht. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.